Präsente an Vereinsmitglieder

Folgende Aufmerksamkeiten (Zuwendungen) gegenüber Mitgliedern
sind bezüglich der Gemeinnützigkeit unschädlich / zulässig:

bis zu einem Betrag von 50,00 € je Ereignis

-   aus Anlass eines persönlichen Ereignisses
    (z. B. Geburtstag,  Hochzeit wie Blumen, Geschenkkorb, Buch),

-   aufgrund eines Jubiläums wegen langjähriger Vereinszugehörigkeit,

bis zur Obergrenze von 50,00 € insgesamt für alle Anlässe je Mitglied und Jahr:

-   aufgrund eines besonderen Vereinsanlasses
    (z. B. unentgeltliche od. ermäßigte Bewirtung bei Weihnachtsfeier, Hauptversammlung
    oder Vereinsausflug) 

-   in Form von Präsenten an mithelfende Mitglieder 
    als Dank für bei einer Vereinsveranstaltung geleistete Arbeit.

Geldgeschenke sind nicht zulässig, die Ausgabe von Gutscheinen ist jedoch möglich.

 Für Kranz- und Grabgebinde gelten angemessene Kosten ohne Begrenzung.