Erstattung unverbrauchter Deckscheine

Eine Erstattung der Gebühr für unverbrauchte Deckscheine ist möglich beim Ableben eines in der Zucht stehenden Rüden oder bei Beendigung des Zuchteinsatzes.

Die Frist zur Rückgabe der unverbrauchten Deckscheine beträgt ein Jahr ab Tode des Hundes bzw. dem letztem Zuchteinsatz.

Die Erstattung beträgt 20,00 € je unverbrauchten Deckscheines. 5,00 € werden als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Bensheim, 22.05.2004
Der Vorstand